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Verkehrsrechtliche Anordnung Vollsperrung Norderstraße 11.04.24 - 11.07.24

Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum 
hier: Horizontalspülbohrverfahren und anschließender Rohrleitungsbau für 110 kV-
Leitung 

 Norderstraße bei Haus-Nr. 45 in der Gemeinde Süderlügum (Vollsperrung)

Gemäß § 45 der Straßenverkehrsordnung auf der Grundlage der „Richtlinien für die Sicherung 
von Arbeitsstellen an Straßen“ in der zurzeit geltenden Fassung, ordne ich, unter dem 
Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, die Aufstellung der nachfolgend festgelegten und 
beschriebenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen an. 
Die Anordnung gilt vom 11.04.2024 bis zum 11.07.2024.
Sie kann auf Antrag verlängert werden

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 05. April 2024

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